Welche Förderungen gibt es?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Studierenden-Bafög (§13 BAföG) und Aufstiegs-Bafög zu beantragen. Allerdings kann das Aufstiegs-Bafög nur erhalten werden, sofern du kein Studierenden-Bafög beziehst. Beides geht nicht! Es besteht aber die Möglichkeit auf ein bewilligtes Studierenden-Bafög zu Gunsten des Aufstiegs-Bafögs zu verzichten.
Die zuständige Stelle befindet sich in dem Bundesland, in dem du deinen Wohnsitz hast (gemeldet bist).
Mit deinem erfolgreichen Abschluss an der TAB musst du 0 Euro zurückzahlen!